Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I Geltung von AGB
Ergänzend zu den vertraglichen Bestimmungen sowie für die Dauer der Geschäftsbeziehung gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung, sofern sie nicht schriftlich anerkannt werden. Dies gilt auch dann, wenn Tchibo Coffee Service (Austria) GmbH, nachfolgend COFFEE SERVICE genannt, in Kenntnis abweichender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen erbringt.
II Angebote
Die Angebote sind freibleibend. Sie stehen unter dem Vorbehalt einer schriftlichen Bestätigung durch COFFEE SERVICE.
III Preise und Lieferung
1 Als vereinbart gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste.
2 Alle Preise verstehen sich exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese ist im Rahmen der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen einzurechnen.
3 Alle Warenlieferungen ab einem Netto-Warenwert von 80,00 € pro Auftrag sind „Frei-Haus“-Lieferungen. Bei Warenlieferungen unter 80,00 € wird pro Lieferung eine Logistikpauschale in Höhe von 5,95 € erhoben.
2 Alle Preise verstehen sich exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese ist im Rahmen der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen einzurechnen.
3 Alle Warenlieferungen ab einem Netto-Warenwert von 80,00 € pro Auftrag sind „Frei-Haus“-Lieferungen. Bei Warenlieferungen unter 80,00 € wird pro Lieferung eine Logistikpauschale in Höhe von 5,95 € erhoben.
IV Eigentumsvorbehalt
1 Alle gelieferten Geräte und Waren bleiben bis zur vollständigen Entrichtung des Kaufpreises sowie bis zur Erfüllung aller übrigen und zukünftigen COFFEE SERVICE aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche und Forderungen Eigentum von COFFEE SERVICE.
2 Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist COFFEE SERVICE berechtigt, Herausgabe zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen liegt keine Rücktrittserklärung von COFFEE SERVICE, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
3 Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist nur in zubereiteter Form im gewöhnlichen Geschäftsgang zulässig, sofern COFFEE SERVICE nicht ausdrücklich etwas anderes gestattet. Alle dem Kunden aus einer Weiterveräußerung dieser Waren zustehenden Forderungen werden im Voraus an COFFEE SERVICE abgetreten. COFFEE SERVICE nimmt diese Abtretung hiermit an.
4 Der Kunde darf das Eigentum und den Besitz der diesem Vertrag zugrunde liegenden Geräte nur nach vorheriger Zustimmung von COFFEE SERVICE auf Dritte übertragen.
5 Der Kunde ist verpflichtet, gerichtliche Maßnahmen oder andere Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Geräte und Waren COFFEE SERVICE unverzüglich mitzuteilen.
6 Waren und Geräte dürfen vor vollständiger Bezahlung durch den Kunden an Dritte weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden.
7 Der Kunde ist verpflichtet, bis zur endgültigen Bezahlung des Kaufgerätes und während der Überlassung von Maschinen/Geräten diese pfleglich zu behandeln. Er verpflichtet sich ferner, die Gegenstände gegen Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Feuer und Wasserschäden zu versichern.
8 Der Kunde ist verpflichtet, alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen die genannten Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.er Artikel zustande. Wir können Ihre Bestellung innerhalb von zwei Tagen annehmen.
2 Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist COFFEE SERVICE berechtigt, Herausgabe zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen liegt keine Rücktrittserklärung von COFFEE SERVICE, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
3 Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist nur in zubereiteter Form im gewöhnlichen Geschäftsgang zulässig, sofern COFFEE SERVICE nicht ausdrücklich etwas anderes gestattet. Alle dem Kunden aus einer Weiterveräußerung dieser Waren zustehenden Forderungen werden im Voraus an COFFEE SERVICE abgetreten. COFFEE SERVICE nimmt diese Abtretung hiermit an.
4 Der Kunde darf das Eigentum und den Besitz der diesem Vertrag zugrunde liegenden Geräte nur nach vorheriger Zustimmung von COFFEE SERVICE auf Dritte übertragen.
5 Der Kunde ist verpflichtet, gerichtliche Maßnahmen oder andere Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Geräte und Waren COFFEE SERVICE unverzüglich mitzuteilen.
6 Waren und Geräte dürfen vor vollständiger Bezahlung durch den Kunden an Dritte weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden.
7 Der Kunde ist verpflichtet, bis zur endgültigen Bezahlung des Kaufgerätes und während der Überlassung von Maschinen/Geräten diese pfleglich zu behandeln. Er verpflichtet sich ferner, die Gegenstände gegen Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Feuer und Wasserschäden zu versichern.
8 Der Kunde ist verpflichtet, alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen die genannten Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.er Artikel zustande. Wir können Ihre Bestellung innerhalb von zwei Tagen annehmen.
V Zahlungen
1 Der jeweilige Rechnungsbetrag ist in vollem Umfang bei Lieferung sofort fällig. Bei SEPA-Lastschrifteinzügen beträgt die Pre-Notification Frist drei (3) Kalendertage. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen von COFFEE SERVICE 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. In diesem Fall ist COFFEE SERVICE berechtigt, die Forderung zur Eintreibung an ein Inkassobüro abzugeben und die dem Kunden überlassenen Geräte und Waren auf dessen Kosten abzuholen.
2 Auf Mieten, Finanzierungsraten und Kaufpreise von Maschinen gewährt COFFEE SERVICE kein Skonto.
3 Für Rücklastschriftenkosten haftet der Kunde, wenn Lastschriften aufgrund eines Verschuldens des Kunden zurückgereicht werden.
4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu.
2 Auf Mieten, Finanzierungsraten und Kaufpreise von Maschinen gewährt COFFEE SERVICE kein Skonto.
3 Für Rücklastschriftenkosten haftet der Kunde, wenn Lastschriften aufgrund eines Verschuldens des Kunden zurückgereicht werden.
4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu.
VI Gewährleistung
1 Mängelrügen oder sonstige Beanstandungen sind binnen 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Nicht erkennbare Mängel sind COFFEE SERVICE binnen 14 Tagen nach deren Feststellung schriftlich mitzuteilen.
2 Bei gerechtfertigten und ordnungsgemäß gerügten Beanstandungen ist COFFEE SERVICE berechtigt, nach seiner Wahl nachzubessern, Ersatzlieferung zu leisten oder eine Gutschrift über die fehlerhafte Ware zu erteilen.
3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate für Neuware. Für die Lieferung von Gebrauchtware ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
4 Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge
2 Bei gerechtfertigten und ordnungsgemäß gerügten Beanstandungen ist COFFEE SERVICE berechtigt, nach seiner Wahl nachzubessern, Ersatzlieferung zu leisten oder eine Gutschrift über die fehlerhafte Ware zu erteilen.
3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate für Neuware. Für die Lieferung von Gebrauchtware ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
4 Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge
VII Lieferungen
1 Liefertermine werden möglichst eingehalten, sind aber unverbindlich.
2 Umstände, welche die Herstellung oder die Lieferung der Ware unmöglich machen oder übermäßig erschweren, hierzu gehören insbesondere auch nachträglich eingetretene Rohstoff-Beschaffungsschwierigkeiten sowie alle Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörung, Streiks, Verkehrshindernisse, entbinden COFFEE SERVICE von der Lieferungspflicht. Der Kunde ist unverzüglich über solche Umstände zu informieren.
3 COFFEE SERVICE ist zur Lieferung von Teilmengen berechtigt, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist.
4 Der Kunde ist bei Warenanlieferung zum Palettentausch verpflichtet.
2 Umstände, welche die Herstellung oder die Lieferung der Ware unmöglich machen oder übermäßig erschweren, hierzu gehören insbesondere auch nachträglich eingetretene Rohstoff-Beschaffungsschwierigkeiten sowie alle Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörung, Streiks, Verkehrshindernisse, entbinden COFFEE SERVICE von der Lieferungspflicht. Der Kunde ist unverzüglich über solche Umstände zu informieren.
3 COFFEE SERVICE ist zur Lieferung von Teilmengen berechtigt, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist.
4 Der Kunde ist bei Warenanlieferung zum Palettentausch verpflichtet.
VIII Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware oder die Geräte an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von COFFEE SERVICE verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, gehen die Gefahren mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
IX Haftung und Schadenersatz
1 COFFEE SERVICE haftet gegenüber dem Kunden in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von COFFEE SERVICE nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2 Im Übrigen haftet COFFEE SERVICE nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten für jede Fahrlässigkeit und nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit danach zwingend gehaftet wird.
3 Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet COFFEE SERVICE nicht.
4 Die Haftung von COFFEE SERVICE ist bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen Schaden beschränkt.
5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch für die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von COFFEE SERVICE sowie für deren persönliche Haftung.
2 Im Übrigen haftet COFFEE SERVICE nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten für jede Fahrlässigkeit und nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit danach zwingend gehaftet wird.
3 Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet COFFEE SERVICE nicht.
4 Die Haftung von COFFEE SERVICE ist bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen Schaden beschränkt.
5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch für die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von COFFEE SERVICE sowie für deren persönliche Haftung.
X Markenschutz
1 Bei den von „COFFEE SERVICE“ vertriebenen Produkten handelt es sich grundsätzlich um eingetragene Marken (z.B. „TCHIBO“, „Vista“ und "Piacetto"), nachfolgend "die Marken" genannt.
2 Der Kunde darf zur Werbung ausschließlich Materialien verwenden, die ihm von COFFEE SERVICE zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus darf er die Marken ausschließlich mit schriftlicher Zustimmung von COFFEE SERVICE und ausschließlich zu Zwecken der Werbung und Verkaufsförderung der mit den Marken bezeichneten Produkte (z.B. in Speisekarten, auf Tischaufstellern o. ä.) verwenden. Ansonsten ist die Nutzung der Marken nicht gestattet. Das gilt auch für die Verwendung der Marken für E-Mail- und Internet-Adressen (Domains) oder als Username in sozialen Netzwerken.
3 Eine einmal erteilte Zustimmung gilt bis auf Widerruf, längstens jedoch bis zur Beendigung des Vertrages gleich aus welchem Grund. Nach Widerruf und nach Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der Marken unverzüglich zu unterlassen und von COFFEE SERVICE zur Verfügung gestellte Materialien nicht weiter zu verwenden.
4 Im Falle einer Änderung der Marken ist der Kunde verpflichtet, umgehend die Nutzung der bisherigen Marken einzustellen und eine Anpassung der Markennutzung vorzunehmen.
5 Der Kunde verpflichtet sich, COFFEE SERVICE bei Kenntnisnahme eines Missbrauchs der Marken durch Dritte umgehend zu informieren.
2 Der Kunde darf zur Werbung ausschließlich Materialien verwenden, die ihm von COFFEE SERVICE zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus darf er die Marken ausschließlich mit schriftlicher Zustimmung von COFFEE SERVICE und ausschließlich zu Zwecken der Werbung und Verkaufsförderung der mit den Marken bezeichneten Produkte (z.B. in Speisekarten, auf Tischaufstellern o. ä.) verwenden. Ansonsten ist die Nutzung der Marken nicht gestattet. Das gilt auch für die Verwendung der Marken für E-Mail- und Internet-Adressen (Domains) oder als Username in sozialen Netzwerken.
3 Eine einmal erteilte Zustimmung gilt bis auf Widerruf, längstens jedoch bis zur Beendigung des Vertrages gleich aus welchem Grund. Nach Widerruf und nach Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der Marken unverzüglich zu unterlassen und von COFFEE SERVICE zur Verfügung gestellte Materialien nicht weiter zu verwenden.
4 Im Falle einer Änderung der Marken ist der Kunde verpflichtet, umgehend die Nutzung der bisherigen Marken einzustellen und eine Anpassung der Markennutzung vorzunehmen.
5 Der Kunde verpflichtet sich, COFFEE SERVICE bei Kenntnisnahme eines Missbrauchs der Marken durch Dritte umgehend zu informieren.
XI Weiterverkauf
Der Weiterverkauf von COFFEE SERVICE Haushaltsware (Cafissimo- Maschinen und Kapseln) ist nicht gestattet.
XII Sonstiges
1 Der Kunde hat bei der Vermietung und Gestellung von Maschinen und Möbeln keinen Anspruch auf Neugeräte und -möbel.
2 Die von COFFEE SERVICE zur Verfügung gestellte(n) Maschine(n) können mit einem Telemetrie-Modul ausgestattet sein. COFFEE SERVICE ist berechtigt, die telemetrischen Daten zu Service- und Qualitätszwecken zu verarbeiten.
3 Der Kunde sorgt auf seine Kosten dafür, daß die jeweils erforderlichen Versorgungsleitungen am Aufstellort vorhanden sind.
4 Rückvergütungsansprüche des Kunden entstehen mit Warenlieferung oder Erreichen vereinbarter Schwellenwerte.
5 COFFEE SERVICE ist berechtigt, ihre sämtlichen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen zu übertragen. Macht COFFEE SERVICE von ihrem Übertragungsrecht Gebrauch, so steht sie der anderen Partei dafür ein, dass der Übernehmer sämtliche ihm obliegenden Verpflichtungen aus diesem Vertrag in vollem Umfange erfüllt.
6 Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen bzw. Ergänzungen der Bestimmungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann nur mit einer schriftlichen Vereinbarung aufgehoben werden.
7 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen sind durch wirksame und durchführbare zu ersetzen, die dem erkennbaren oder mutmaßlichen Willen der Vertragsschließenden entsprechen und eine den Umständen nach angemessene Regelung darstellen.
8 Der Kunde hat COFFEE SERVICE jeden Wechsel seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes unverzüglich mitzuteilen.
9 Der Kunde verpflichtet sich ferner, jeden Standortwechsel der ihm überlassenen Gegenstände COFFEE SERVICE mitzuteilen und die ihm überlassenen Gegenstände nicht ohne Einwilligung von COFFEE SERVICE von dem angegebenen Standort zu entfernen.
10 Für Streitigkeiten zwischen COFFEE SERVICE und dem Kunden ist das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig.
11 Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen sowie aller internationalen und supranationalen Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
2 Die von COFFEE SERVICE zur Verfügung gestellte(n) Maschine(n) können mit einem Telemetrie-Modul ausgestattet sein. COFFEE SERVICE ist berechtigt, die telemetrischen Daten zu Service- und Qualitätszwecken zu verarbeiten.
3 Der Kunde sorgt auf seine Kosten dafür, daß die jeweils erforderlichen Versorgungsleitungen am Aufstellort vorhanden sind.
4 Rückvergütungsansprüche des Kunden entstehen mit Warenlieferung oder Erreichen vereinbarter Schwellenwerte.
5 COFFEE SERVICE ist berechtigt, ihre sämtlichen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen zu übertragen. Macht COFFEE SERVICE von ihrem Übertragungsrecht Gebrauch, so steht sie der anderen Partei dafür ein, dass der Übernehmer sämtliche ihm obliegenden Verpflichtungen aus diesem Vertrag in vollem Umfange erfüllt.
6 Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen bzw. Ergänzungen der Bestimmungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann nur mit einer schriftlichen Vereinbarung aufgehoben werden.
7 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen sind durch wirksame und durchführbare zu ersetzen, die dem erkennbaren oder mutmaßlichen Willen der Vertragsschließenden entsprechen und eine den Umständen nach angemessene Regelung darstellen.
8 Der Kunde hat COFFEE SERVICE jeden Wechsel seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes unverzüglich mitzuteilen.
9 Der Kunde verpflichtet sich ferner, jeden Standortwechsel der ihm überlassenen Gegenstände COFFEE SERVICE mitzuteilen und die ihm überlassenen Gegenstände nicht ohne Einwilligung von COFFEE SERVICE von dem angegebenen Standort zu entfernen.
10 Für Streitigkeiten zwischen COFFEE SERVICE und dem Kunden ist das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig.
11 Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen sowie aller internationalen und supranationalen Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
XIII Datenschutz
COFFEE SERVICE ist berechtigt, für eigene Zwecke die zur Abwicklung der Geschäftsvorfälle notwendigen Daten zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln.